In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger:innen für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Abgeordnete für die Regionsversammlung, die Kreistage, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wählen. In Gemeinden mit Ortschaften oder Stadtbezirken werden zusätzlich die Mitglieder der Ortsräte bzw. der Stadtbezirksräte bestimmt. In einzelnen Kommunen werden die Wähler:innen gleichzeitig dazu aufgerufen, die hauptamtlichen Landrätinnen und Landräte sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.
In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen:
- In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden für die Kreistagswahl, die Samtgemeinderatswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder des Landrats;
- In den Einheitsgemeinden für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder des Landrats und ggf. die Ortsratswahl.
Anders als andere politische Funktionen ist das kommunalpolitische Mandat ein Ehrenamt und wird von Laien ausgeübt. Viele stehen als frisch Gewählte vor der großen Herausforderung, sich sowohl fachlich einzuarbeiten als auch sich die notwendigen kommunikativen Kompetenzen für die politische Arbeit anzueignen. Immer weniger Menschen finden Zeit und Kraft, sich den Herausforderungen eines kommunalen Mandats zu stellen.
Erklärvideo zur Kommunalwahl – Lüchow-Dannenberg:
https://www.luechow-dannenberg.de/home/buergerservice/wahlen.aspx, https://www.youtube.com/watch?v=BqRWWlJ58Zc&t=31s
