Die Möglichkeit mit der Geburt eines Kindes bezahlte Elternzeit für 12 bzw. 14 Monate zu nehmen, bedeutet eine große Entlastung für die Säuglingsphase. Wer sich in einem festen Job befindet, hat ein Rückkehrrecht zu diesem und jede Person, die Elternzeit nimmt, erhält in diesen Monaten 67 % des Einkommens weiter. Nimmt nur eine Person Elternzeit, kann das über 12 Monate laufen, nehmen beide mindestens 2 Monate Elternzeit läuft dies über 14 Monate. Es gibt hier noch verschiedene Möglichkeiten von Elterngeld+ und anderem, was an dieser Stelle nicht alles erklärt werden kann. Links dazu im weiteren Verlauf.

Die Regelung ermöglicht natürlich zunächst, dass beide Elternteile sich um das neue Baby kümmern und sich die Aufgabe teilen können. Es könnte auch bedeuten, dass z. B. die Mutter mit Ende des Mutterschutzes auf den Arbeitsplatz zurückkehren kann und der Vater zuhause bleibt. Durch die anteilige Lohnfortzahlung ist der finanzielle Druck auch geringer und verschiedene Modelle können gedacht und gelebt werden. In den letzten Jahren steigt auch der Anteil von Vätern, die Elternzeit nehmen über die Jahre stetig an, was sehr erfreulich ist. 

Allerdings bleibt die Länge der „Vaterzeit“ erstaunlich kurz: konstant mit statistischen 3,8 Monaten im Gegensatz zu 14 Monaten der Mütter (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_141_22922.html). 

Daran wird deutlich, dass diese Regelung mit den 12 bzw. 14 Monaten dazu geführt hat, dass sich sogenannten „Vätermonate“ herauskristallisiert haben, in denen dann das Paar nochmal Familienzeit genießt, ggf. auf Reisen geht, aber nicht zu einer wirklichen gleichberechtigten Verteilung der Übernahme der Sorgearbeit in der Babyphase führt.

Die statistische Verteilung zeigt keine ganz großen Unterschiede zwischen Land und Stadt auf, auch wenn auf dem Land tendenziell die Väter etwas weniger häufig Elternzeit in Anspruch nehmen. 

Bei allen Umfragen zum Elterngeld, wird diese Möglichkeit meistens positiv einsortiert und Paare wünschen sich prinzipiell sogar eine noch egalitärere Verteilung. Warum wird das also nur so wenig umgesetzt? Warum bleibt es häufig bei den 2 „Vätermonaten“? 

Zum einen verdienen die Väter häufig mehr (Gender-Pay-Gap), so dass die Einkommenseinbußen schwerer zu verkraften sind. Als weiterer Grund ist mit Sicherheit auch der Anspruch der Mutterrolle zu nennen, der den Frauen sehr nahelegt, dass sie die Hauptverantwortliche für den Säugling ist. Als weiterer Grund wird immer mal wieder auf das unterschiedliche Karriereverhalten von Männern und Frauen verwiesen, weswegen Väter dann nicht das Risiko eingehen wollen, längere Zeit aus dem Job auszusteigen, um sich mögliche Aufstiegschancen nicht zu verbauen. (https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/20210203). Diesem Problem sehen sich natürlich auch Mütter gegenüber, was im Folgenden auch noch betrachtet werden soll.

Trotzdem ermöglicht diese Regelung verschiedene Varianten, die vielleicht auch nach und nach mehr gelebt werden und die Regelungen werden immer mal wieder angepasst, um z.B. mehr Anreize für Erwerbstätigkeit zu setzen. Mit dem Instrument „Elterngeld“ kann gleich zu Beginn des Familienlebens ein Akzent zur gleichberechtigten Elternschaft gesetzt werden. Es können auf jeden Fall verschiedene Modelle gedacht werden. Wer sich genauer über Elterngeld und Möglichkeiten informieren will, sollte immer genau gucken, was für die eigene Situation passt und was gerade gilt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld