Wir setzen uns im östlichen Zipfel von Niedersachsen für die Gleichberechtigung von Frauen* und Männern ein. Unsere Arbeit erstreckt sich über den Landkreis Lüchow-Dannenberg, in dem auch die die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) liegen.
Auf diesen Seiten stellen wir vor, wer wir sind und was wir als „kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ tun. Unser Ziel ist es, die Rolle und Bedeutung dieser Arbeit greifbar zu machen.
Warum Gleichstellungsarbeit auf dem Land anders ist
Gleichstellungsarbeit auf dem Land unterscheidet sich grundlegend von der in der Stadt. Ländliche Regionen stehen vor besonderen Herausforderungen wie einer begrenzten Infrastruktur, weniger Beratungsangeboten und eingeschränkten beruflichen Perspektiven. Gleichzeitig sind traditionelle Rollenbilder oft stärker verankert. Diese Perspektiven werden in überregionalen Diskussionen häufig vernachlässigt, obwohl sie entscheidend für eine ganzheitliche Gleichstellungsarbeit sind.
Zusammenarbeit und lokale Stärken
Jede von uns ist in einer eigenen Verwaltung tätig, aber wir arbeiten eng zusammen. Dieser Austausch ermöglicht es uns, besser auf die besonderen Herausforderungen kleiner, ländlicher Kommunen einzugehen. So können wir Projekte und Themen gezielt entwickeln und mit vereinten Kräften umsetzen.
- Hintergrund der Gleichstellungsarbeit
- Gesetzliche Grundlage
- Konkrete Aufgaben
- Was bedeutet Gleichberechtigung?
Hintergrund der Gleichstellungsarbeit:
Die Umsetzung des Grundrechts auf Gleichberechtigung ist ein Prozess und eine offene Aufgabe, die mit konkrete Maßnahmen, Reflexion der realen Umstände und dialogischen Auseinandersetzungen Schritt für Schritt lokal vorangetrieben werden muss. Die jeweilige Kommune muss dieser Aufgabe nachgehen und ein Baustein dieser konkreten Prozesse vor Ort sind wir: die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichberechtigung ist öffentliche Aufgabe, weil Frauen weiterhin in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert sind, im Schnitt ein Drittel weniger verdienen und beruflich seltener gefördert werden sowie stärker von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Frauen begegnen Missachtung und verschiedenste Arten körperlicher und seelischer Gewalt, die meist unsichtbar bleibt. Weibliche Lebensentwürfe werden bei politischen Entscheidungen und Prozessen selten mitgedacht, weil die männlichen Lebensentwürfe als Norm angenommen werden. Im alltäglichen Leben aber tragen Frauen die Hauptlast der Sorgearbeit und werden meist schon früh durch bestimmte Rollenzuschreibungen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Gesetzliche Grundlage:
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und die politischen Vertretungen darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen. Die Kommunen sind verpflichtet, den gesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung umzusetzen und als eine Maßnahme dazu müssen sie nach Niedersächsischer Kommunalverfassung Gleichstellungsbeauftragte berufen (NKomVG § 8). Bei Kommunen ab 20.000 Einwohner_innen muss diese hauptamtlich tätig sein. (An dieser Stelle vielleicht auch: Graphik mit den Wirkungsfeldern der GB als Kreise, die z. T. überlappen.)
Konkrete Aufgaben:
Die Gleichstellungsbeauftragten wirkt zum einen innerhalb der Verwaltung der Kommune, damit Frauen und Männer gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen bekommen. Da die Kommune aber auch nach außen verantwortlich ist, die Aufgabe der Gleichstellung umzusetzen, hilft hier die Gleichstellungsbeauftragte mit Projekten und Öffentlichkeitsarbeit, gleichstellungsrelevante Themen sichtbar zu machen und voranzubringen. Das bedeutet zum Bespiel: – Wir nehmen Stellung zu politischen Fragen, prüfen Verwaltungs- und Ratsvorlagen auf ihre Auswirkung für Frauen und Männer und ob sie diskriminierenden Strukturen verhärten oder diesen möglichst entgegen wirken – Wir informieren in Veranstaltungen über relevante Themen und schaffen Räume zum Austausch und zur Vernetzung und fungieren hier auch als Vermittlerin zur politischen Vertretung und zur Verwaltung – Wir entwickeln Konzepte und initiieren Projekte, die die Lebenssituation von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern reflektieren und ermutigen, Veränderungen anzustoßen und sich von starren weiblichen oder männlichen Rollenzuschreibungen zu lösen, um eigenen Vorstellungen und Ideen zu folgen – Wir beteiligen uns, bei alle Personalentscheidungen in der Verwaltung, um gleichberechtigte Teilhabe und Beschäftigung von Frauen und Männern zu sichern. – Wir beraten Mädchen und Frauen, Jungen und Männer zu allen offenen Fragen und Problemen und vermitteln Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern – Wir vernetzen uns regional, landes- und bundesweit, um die lokalen Anliegen auch einem breiten politischen Forum zugänglich zu machen.
Was bedeutet Gleichberechtigung?
- An erster Stelle geht es um gleiche Chancen und gleiche Rechte im privaten und öffentlichen Leben für Frauen und Männer das Recht auf ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben
- Gleichstellung und Gleichberechtigung bedeutet nicht, dass alle Menschen das Gleiche brauchen, sondern geschaut wird, dass gesellschaftsbedingte Unterschiede und Voraussetzungen von Menschen berücksichtigt werden, um Chancengleichheit wirklich zu ermöglichen.
- So bedarf es zum Beispiel geeignete Rahmenbedingungen, um Frauen und Männern eine echte Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie oder für beides zu ermöglichen.
- Nur dann können weibliche Lebensentwürfe gleichberechtigt neben männlichen stehen.
- Hierzu müssen die Einkommensunterschiede ausgeglichen werden und die Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, gleich viel wert sein wie sogenannte Männerberufe.
- Frauen dürfen im Alter nicht schlechter gestellt sein als Männer, weil sie die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Familienarbeit und Kindererziehung übernommen haben.