Auslagen für Kinderbetreuung und pflegebedürftige Angehörige
Die Entschädigungssatzungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinden
Elbtalaue und Gartow sind auf Antrag von Mandatsträgerinnen geändert worden. Es gibt seit der
Änderung nicht nur Auslagenerstattung für Kinderbetreuung sondern auch für die Pflege
pflegedürftiger Angehöriger. Die Höhe richtet nun sich nach dem Mindestlohn und ist gestaffelt nach
Anzahl der zu betreuenden Personen. Weiterhin wird die Fahrtzeit zu den Sitzungen mit
angerechnet.
Die Auslagenerstattung soll den entstehenden Mehraufwand für die Mandatsträgerinnen ausgleichen. Für Menschen, die aktiv in der Kommunalpolitik sein möchten, muss Sorgearbeit während der politischen Sitzungen von anderen wahrgenommen werden. Dies muss dann auch entsprechend vergütet werden und wird es jetzt auch. Die Umsetzung dieser Verbesserung für alle Mandatsträgerinnen, die auf Betreuung während der
politischen Sitzungen angewiesen sind ist auf den Kreisweiten Treffen aller Mandatsträgerinnen im
Landkreis Lüchow-Dannenberg erarbeitet worden.

Die genauen Änderungen werden gerade noch eingefügt, deshalb ist für die Samtgemeinde Elbtaue aktuell nur ein Entwurf einsehbar und auch für den Kreis gibt es noch keine Veröffentlich der aktuellen Version.